Donnerstag, 19. März 09 um 08:28 Alter: 3 yrs
EnEV 2009
EnEV 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet
Nach der ersten EnEV 2002 und den kleineren Änderungen (EnEV 2004 und EnEV 2007) steht mit der EnEV 2009
- eine Verschärfung des Anforderungsniveaus
- des Jahres-Primärenenergiebedarf um etwa 30%
- Dämmung der Gebäudehülle um etwa 15%
- bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäduen sind ungedämmte nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so zu deämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschritten wird.

