Auftrag zur Erstellung eines Energieausweises
nach Energieverbrauch für Wohngebäude
- mit mehr als 4 Wohnungen oder
- wenn Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder
- wenn das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 als erfüllt gilt (für Wohngebäude bis 4 Wohnungen)
haben Sie nach der EnEV 2009 die Auswahl, ob der Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauches oder des berechneten Bedarfes ermittelt wird.
Die Beauftragung der Erstellung eines Energieausweises ist mit Kosten verbunden. Die Datenerfassung und Klärung von unplausieblen oder nicht verwendbaren Angaben wird mit 50% berechnet, auch wenn kein Energieausweis erstellt werden kann. Ein Energieausweis nach Verbrauch für ein Wohngebäude wird inklusive aller Nebenkosten mit 54,50 € in Rechnung gestellt. Sie erhalten postalisch den Energieausweis zugestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt die Ausfüllhilfe und AGB
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