Was sind Wohngebäude?
Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.
Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.
Also wenn sich die Nichtwohnnutzung nach der Art der Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung nicht wesentlich von einer Wohnnutzung unterscheidet, wird das Gebädude als ganzes als Wohngebäude behandelt.
Sind also Büros oder Praxen mit normaler Austattung im überwiegend genutzten Wohngebäude, so langt ein Energieausweis für das Wohngebäude aus. Oder ist die Teilfläche der Nutzung als Nichtwohngebäude unerheblich, genügt auch ein Energieausweis für Wohngebäude.
Ist der Energiebedarf bei einer nicht wohnähnlichen Nutzung unerheblich, so kann auch von einem separaten Energieausweis für Nichtwohngebäude abgesehen werden.
Ein Energieausweis ist nicht für Wohngebäude notwendig, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind.
Aussagekraft beim Energieverbrauchskennwert im Energieausweis
Abweichung ist normal
Somit ist eine ganz normale Abweichung im Bereich von 60% - 220 % gegeben, wenn der Energiebedarf unter normierten Bedingungen gleich 100% gesetzt wird.


